Wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung bewilligt bekommt, gelten dann trotzdem die in § 34 TVÖD aufgeführten Kündigungsfristen oder kann man in diesem Fall ausserordentlich kündigen?
Kommt auf die Details an. Aber grundsätzlich wird ein Arbeitgeber kein Problem haben da einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Eine Umschulung wird in der Regel ja nur bewilligt, wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr erfüllt werden kann. Auch liegen meist erhebliche Zeiten der Arbeitsunfähigkeit vor.