Kündigungsfrist
#1

ich war 8 jahre im öffentlichen dienst beschäftigt, dann war ich 4 Jahre in der freien wirtschaft. seit 13 jahren wieder im öffentlichen dienst und über 40 jahre alt.
welche kündigungsfrist gilt habe ich?

gruß von gast
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#2

Hallo Gast,

der § 34 TVöD ist dein Ansprechpartner.

Gruß
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#3

Hallo mauswanderer,

danke für Deine Antwort.

Du hast recht, mein Betreff ist falsch gewählt. Eigentlich geht es mir um die Beschäftigungszeit und damit ob ich nun 13 oder 21 Beschäftigungsjahre habe, also nur aus wichtigen Grund kündbar bin.

Auszug § 34 TVöD:
"(3) 1Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.... 3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt...."

Beim BAT §19 gab es ja den Satz: "Ist der Angestellte ... auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, so gilt die vor dem Ausscheiden liegende Zeit nicht als Beschäftigungszeit...".

Im TVöD gibt es diesen Satz nicht, deshalb deute ich den § 34 TVöD so, dass beide Beschäftigungsverhältnisse, obwohl unterbrochen, zusammengerechnet werden.

Kannst Du mir da weiterhelfen?

Gruß von Gast
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#4

Hallo Gast,

deine Antwort habe ich leider nicht mitbekommen, daher nun etwas verspätet: korrekt gedeutet!
Wenn die Beschäftitgungszeit bei dem selben Arbeitgeber ist, werden diese, ohne die Unterbrechungszeit, zusammengerechnet und daraus der Kündigungsschutz berechnet.

Grüße ;-)
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