Gestern, 20:32
Hallo,
ich habe 6 Jahre bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gearbeitet, danach 2 Jahre in der freien Wirtschaft und danach wieder 4 Jahre beim alten Arbeitgeber. Jetzt möchte ich nochmals in die freie Wirtschaft wechseln. Zählen für meine Kündigungsfrist beide Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber, d.h. 10 Jahre oder nur die letzten 4 Jahre?
Danke!
ich habe 6 Jahre bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gearbeitet, danach 2 Jahre in der freien Wirtschaft und danach wieder 4 Jahre beim alten Arbeitgeber. Jetzt möchte ich nochmals in die freie Wirtschaft wechseln. Zählen für meine Kündigungsfrist beide Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber, d.h. 10 Jahre oder nur die letzten 4 Jahre?
Danke!


