Kündigungsfrist einhalten mit Risiko Vertragsstrafe und Arge
#1

Hallo,

ich arbeite derzeit bei einer Zeitarbeitsfirma bei der ich jederzeit unter Einhaltung von 2 Wochen kündigen kann, das Gehalt reicht aufgrund fehlender Stunden hinten und vorne nicht so dass ich ab 01.06 sowieso mir die 150€ Fahrkarte zur Arbeit nicht leisten kann.
Heisst um die Kündigungsfrist nicht zu verletzen müsste ich heute kündigen.

Nun gibts hinten im Tunnel aber auch Licht...
Eine städtischer Bauhof möchte mich ab 01.06 einstellen. Nur leider gibts da mit dem Unterschreiben des Vertrages ein Problem, denn das dauert beim Bauhof noch bis Mitte nächster Woche und somit könnte nur ich auf dem Vertrag unterschreiben.

Was nun?

Kündigen und drauf hoffen das es klappt oder abwarten und von guten 350€ (halber Monat) noch Vertragsstrafe kassieren.?

Klappt es nämlich nicht hab ich sicher noch weitere Probleme bei der Arge.

Gruss
Silenthunter85
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#2

Hast Du nicht noch Urlaub? Oft klappt das doch, dass die Kündigungsfrist durch Urlaub abgedeckt ist und ggf. Überstunden, den/die man dann eben nimmt und die neue Stelle antritt.
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#3

Leider nein, ich arbeite noch keine 6 Monate da und hab somit keinen Urlaubsanspruch. Auch +Stunden habe ich keine, oft sinds nur 4 Stunden am Tag und das wars...
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#4

Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche mindestens 12 Arbeitstage lt. Gesetz, lt. Tarifvertrag sogar evtl. mehr, wenn Du ein halbes Jahr da gearbeitet hast. Und damit hast Du die Kündigungsfrist doch raus.
Man kann während der Probezeit nur oft keinen Urlaub nehmen, aber die Urlaubstage stehen einem trotzdem zu. Vom ersten Monat an.
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#5

Ich bin bei der Zeitarbeitfirma aber erst 8 Wochen und im Vertrag steht innerhalb einer Klausel, dass ich die ersten 6 Monate keinen Urlaubsanspruch habe.
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#6

Katharina hat völlig Recht. Auf diese Weise müßte es klappen. Regelungen in Arbeitsverträgen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unwirksam. Damit gehen die im Erstfall baden. Wünsche Dir viel Glück! Haegar
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#7

Gut, nach 8 Wochen hast Du natürlich keine 2 Wochen Urlaubsanspruch.

Bleibt die Möglichkeit des Aufhebungsvertrages mit der ZAF.
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