Kündigungsfrist TVöD-K
#1

Ich habe meine Ausbildung beim selben Arbeitgeber vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2026 absolviert und wurde anschließend zum 01.04.2026 ohne Unterbrechung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Eine Probezeit wurde im Arbeitsvertrag nicht vereinbart.

Hat diese vorherige Ausbildungszeit Auswirkungen auf die Berechnung meiner Kündigungsfrist nach dem TVöD-K? Wird die Ausbildungszeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt oder beginnt die Berechnung der Kündigungsfrist erst mit dem Arbeitsverhältnis ab dem 01.04.2026?
Zitieren
#2

Die Ausbildungszeit wird nicht berücksichtigt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Kündigungsfrist nach dem TVöD-K
- Kündigungsfrist


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst