Kündigungsfrist
#1

Hallo ,

ich möchte gerne wissen, ob die Ausbildungszeit als Erzieher bei der Stadt bei der Kündigungsfrist mitgezählt wird.
Ich habe die Ausbildung zum Erzieher von 2019 bis 2022 absolviert und bin seit 2022 bei der gleichen Stadt tätig.
Falls ich jetzt kündigen würde – zählt die Ausbildungszeit dann auch mit?

Mit freundlichen Grüßen
Zitieren
#2

Meines Erachtens zählt die Ausbildungszeit nicht dazu, da § 34 TVöD von Zeiten im "Arbeitsverhältnis" spricht. Zeiten in Ausbildung und Praktikum gehören wohl nicht dazu.
Zitieren
#3

Vielen Dank
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfrist Probezeit
- Kündigungsfrist


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst