Kündigungsfrist Öffentlicher Dienst
#1

Hallo! Ich habe eventuell eine Stelle in Aussicht, bin mir aber unsicher wegen meiner Beschäftigungs- und Kündigungszeit.

Vor 10 Jahren habe ich eine Ausbildung im öffentl. Dienst absolviert, danach freie Wirtschaft und nun seit 3 Jahren wieder im öffentl. Dienst. Zählt die Ausbildung zur Beschäftigungszeit? Und wenn ich ab 01.01.2013 wo anders arbeiten möchte, müsste ich diese Woche noch kündigen, richtig? Das wäre dann eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. An welchem Tag spätestens muss die Kündigung meinem Chef vorliegen? Ich freue mich über Antworten. Grüße, Julia
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#2

Nein. Mal abgesehen davon, daß Ausbildung nie mitzählt, bist Du ja sowieso erst drei Jahre dort beschäftigt. Dementsprechend gilt für Dich die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigung von drei jahren.
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#3

Hallo Julia,

wenn mich nicht alles täuscht ist dein letztes Datum der 19.11.2012. Ende der sechs Wochen und gleichzeitig auch Quartalsende wären dann der 31.12.2012. Den Rest hat Katharina bereits beantwortet.
Grüße
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