12.11.2012, 11:42
Hallo! Ich habe eventuell eine Stelle in Aussicht, bin mir aber unsicher wegen meiner Beschäftigungs- und Kündigungszeit.
Vor 10 Jahren habe ich eine Ausbildung im öffentl. Dienst absolviert, danach freie Wirtschaft und nun seit 3 Jahren wieder im öffentl. Dienst. Zählt die Ausbildung zur Beschäftigungszeit? Und wenn ich ab 01.01.2013 wo anders arbeiten möchte, müsste ich diese Woche noch kündigen, richtig? Das wäre dann eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. An welchem Tag spätestens muss die Kündigung meinem Chef vorliegen? Ich freue mich über Antworten. Grüße, Julia
Vor 10 Jahren habe ich eine Ausbildung im öffentl. Dienst absolviert, danach freie Wirtschaft und nun seit 3 Jahren wieder im öffentl. Dienst. Zählt die Ausbildung zur Beschäftigungszeit? Und wenn ich ab 01.01.2013 wo anders arbeiten möchte, müsste ich diese Woche noch kündigen, richtig? Das wäre dann eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. An welchem Tag spätestens muss die Kündigung meinem Chef vorliegen? Ich freue mich über Antworten. Grüße, Julia