Kündigung im Oktober, wirksam zum 31.12. TV-V
#1

Wenn das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmerseite aus zum 31.12. gekündigt werden soll und dieser seine Kündigung im Oktober abgibt, wird dann im November dennoch die Sonderzahlung gezahlt?
Besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit diese zurück zu verlangen, falls sie gezahlt wurde, da bereits im Oktober fest stand, dass das Arbeitsverhältnis am 31.12. endet?
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#2

"Wenn das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmerseite aus zum 31.12. gekündigt werden soll und dieser seine Kündigung im Oktober abgibt, wird dann im November dennoch die Sonderzahlung gezahlt?"
Ja

"Besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit diese zurück zu verlangen, falls sie gezahlt wurde, da bereits im Oktober fest stand, dass das Arbeitsverhältnis am 31.12. endet?"
Nein
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