Jubiläumsgeld
#1

Tarifvertrag ist TVöd-VKA BT-B (Pflege)
Zählt zur Beschäftigungszeit zur Berechnung des Termins auch eine Berufsausbildung in der Pflege oder erst ab Anstellung als Pflegekraft?
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#2

Berufsausbildung ist grundsätzlich keine Beschäftigungszeit im Sinne des TVöD. Anders ist es nur, wenn die Ausbildung tatsächlich in einem normalen Arbeitsverhältnis erfolgt.
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#3

Danke
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