Jubiläumsdienstzeit (NRW)
#1

Hallo zusammen,

es geht um die Neufestsetzung der Jubiläumsdienstzeit.

Bei der Überprüfung der Jubiläumsdienstzeit aufgrund der neuen Jubiläumszuwendungsverordnung (JZV) ist bei einem Beamten aufgefallen, dass die Jubiläumsdienstzeit bei einem vorherigen Dienstherrn falsch festgesetzt wurde.

Es handelt sich dabei nicht um den Bescheid seines ersten Dienstherrn, den gibt es leider nicht. Die Zeit beim ersten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung mittlerer Dienst) wurden in dem Bescheid des zweiten Dienstherrn (Anwärterzeit und Beschäftigung gehobener Dienst) nicht für die Jubiläumsdienstzeit berücksichtigt.

Durch die vorgeschriebene Neufestsetzung nach der JZV sind nun alle Anwärterzeiten bei der Jubiläumsdienstzeit mit einzubeziehen.

Fraglich ist, ob die erste Beschäftigung im mittleren Dienst nun auch mit berücksichtigt werden kann/muss?

Danke für die Antworten und viele Grüße
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