Jahressonderzahlung Ende November 2023 bei Arbeitgeberwechsel
#1

Hallo,
ich habe mal eine Frage.

Ich wechsel den kommunalen Arbeitgeber (beide TVÖD VKA) zum 01.10.2023.

Bekomme ich die volle Jahressonderzahlung vom neuen Arbeitgeber ausbezahlt?

Ich bin zum 01.10.2023 schon 2 Jahre im öffentlichen Dienst durchgängig beschäftigt.
Zitieren
#2

Wenn keine besondere Vereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber getroffen wird, besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 25% gegenüber wenn man das ganze Jahr dort gearbeitet hätte.
Zitieren
#3

(29.07.2023, 10:14)Gast schrieb:  Wenn keine besondere Vereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber getroffen wird, besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 25% gegenüber wenn man das ganze Jahr dort gearbeitet hätte.

Das verstehe ich jetzt nicht.....
Zitieren
#4

Tariflich besteht kein Anspruch gegenüber dem alten Arbeitgeber und gegenüber den neuen Arbeitsgeber ein Anspruch auf Jahressonderzahlung für 3 Monate. Also 3/12 der sonst zu gewährenden Jahressonderzahlung.

Man kann ggf. versuchen eine günstigere Regelung mit dem neuen Arbeitgeber zu vereinbaren, wenn dieser wünscht, dass man möglichst schnell anfängt. Klappt aber selten...
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Sonderurlaub statt Jahressonderzahlung
- Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel
- Befristeter Vertrag + Jahressonderzahlung


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers