Jahressonderzahlung
#1

Hallo liebe Leute.
Ich bin seit mehreren Jahren beim Kreis beschäftigt und wechsel zum 01.10.2019 in ein anderes Arbeitsverhältnis. Mein jetziger Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Die Bezahlung läuft über den Kreis weiter. Habe ich Anspruch auf "Weihnachtsgeld"?
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#2

Soweit das Arbeitsverhältnis Bestand hat bliebt es beim Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Diese wird auf 9/12 des Anspruches bei ganujähriger Tätigkeit reduziert.
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#3

Sie müssen am 01.12 beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein, folglich dürfte es volle Jahressonderzuwendung beim neuen Arbeitgeber geben.
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