Jahressonderzahlung
#1

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ich arbeite im öffentlichen Dienst in NRW. Ich habe von Januar bis April bei Arbeitgeber A gearbeitet, von Mai bis September bei Arbeitgeber B und von Oktober bis Dezember wieder bei A (beide Arbeitgeber im öffentlichen Dienst).
Wie verhält es sich nun mit der Jahressonderzahlung, welche ja anteilig berechnet wird?
Wird die Zeit bei A von Jan bis Apr mit angerechnet oder wird nur die Zeit des "neuen" Dienstverhältnisses von Okt bis Dez berücksichtigt?
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#2

M.E. besteht Anspruch für alle Monate beim Arbeitgeber A.
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#3

Laut meiner Kommentierung zum TVöD werden Zeiten einer Beschäftigung beim selben Arbeitgeber im selben Jahr berücksichtigt. Es ist bei der Berechnung unerheblich ob das Arbeitsverhältnis unterbrochen war.
BAG vom 12.12.2012 - 10 AZR 922/11 - ZTR 2013, 192

Also Berücksichtigung bei der Berechnung der Zeiten bei Arbeitgeber A Jan - Apr und Okt - Dez.
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