Neuanstellung in einer Notaufnahme. Die nicht rezertifizierbar ist. Anspruch auf die Jahressonderzahlung? Laut Tvöd besteht Anspruch auf die Sonderzahlung.
Die genaue Frage ist mir nicht klar. Bitte ggf. etwas ausführlicher beschreiben um was es geht.
Anspruch auf eine Jahressonderzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis am 1.12. des jeweiligen Jahres besteht.
Ich war beim Vorstellungsgespräch für eine Anstellung in der Notaufnahme. Bin bei Sana Klinik Oberfranken. Möchte in ein anderes Haus wechseln. Da wurde mir gesagt, dass es keine Jahressonderzahlung gibt, weil die Notaufnahme nicht rezertifizierbar ist. Im jetzigen Haus in der Anästhesie bekomme ich sie und alle anderen auch. Im neuen Haus alle anderen auch Notaufnahme, nur mir wollen sie diese nicht zahlen. Dankeschön
Wenn der Arbeitsvertrag nicht auf dem TVöD basiert ist das grundsätzlich möglich. Auf die schnelle scheint der Tarifvertrag der Sana Kliniken eine Sonderzahlung nur für Auszubildende vorzusehen. Soweit einzelne Bereiche von der Jahressonderzahlung ausgenommen werden müsste man den Tarifvertrag im Detail prüfen. Aber wenn es kein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist, wäre vermutlich ein anderes Forum erfolgsversprechender.
Doch die Bezahlung lehnt an den TVöD. Auch Schichtzulagen usw
"Doch die Bezahlung lehnt an den TVöD."
Lehnt sich an ist irrelevant. Wenn die Anwendung TVöD vereinbart wird (was angesichts des Konzerntarifvertrags ungewöhnlich wäre) besteht Anspruch auf die Jahressondnerzahlung.
Es gibt ein Haus das wird 100 Prozent nach tvöd bezahlt use und die anderen nur angeglichen. Ein paar Prozent weniger aber trotzdem müsste es Anspruch auf die Sonderzahlung geben. Das wollte ich nur bestätigt haben. Vielen lieben Dank
Da kommt es dann auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. Man kann auch nur Teile eines Tarifvertrags anwenden.