Jahresarbeitszeitkonto
#1

Wir haben für unsere Schulsekretärinnen ein Modell der Zeiterfassung nach dem Jahresarbeitszeitkonto. Was passiert, wenn die Schulsekretärin in den Ferien krank wird? Muss in den den Ferien zwischen Urlaub und Zeitausgleich unterschieden werden?
Zitieren
#2

"Muss in den den Ferien zwischen Urlaub und Zeitausgleich unterschieden werden?"
Ja. Der Zeitausgleich (ich nehme an, es geht um freie Tage, für die vorher oder nachher mehr gearbeitet wird ) würde ganz normal stattfinden. Die Arbeitsunfähigkeit hat darauf keinen Einfluss.
Arbeitsunfähigkeit im Urlaub (bei Einhaltung der formalen Vorgaben) führt dazu, dass für die Tage ein Urlaubsanspruch angerechnet wird. Der Urlaub also später noch genommen werden kann.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst