15.03.2025, 22:55
Meine Frage ist zum TVöD SuE.
Tätigkeitsschwerpunkt besonders schwere fachliche Tätigkeiten
Unter 6.f. steht Facherzieher mit 160 Stunden Weiterbildung. Ich würde gern erfahren, ob die Qualifikation zur Inklusionsfachkraft 160 Stunden eben diese Facherzieherin ist.
Und reicht dies dann aus, um auf 8b umgruppiert zu werden, ohne den 15 Prozentanteil der Kinder in der Gruppe?
Tätigkeitsschwerpunkt besonders schwere fachliche Tätigkeiten
Unter 6.f. steht Facherzieher mit 160 Stunden Weiterbildung. Ich würde gern erfahren, ob die Qualifikation zur Inklusionsfachkraft 160 Stunden eben diese Facherzieherin ist.
Und reicht dies dann aus, um auf 8b umgruppiert zu werden, ohne den 15 Prozentanteil der Kinder in der Gruppe?