Interne Bewerbung abgelehnt
#1

Ich arbeite in der Bauabteilung einer mittelgroßen Stadt. 
Weil der Vertrag bald ausläuft habe ich mich intern auf eine andere Stelle beworben.
Das Problem dabei ist, dass ich keine Ausbildung in der Verwaltung habe. Von meinen Kenntnissen kann ich diese Stelle aber gut ausfüllen.
Meine Bewerbung wurde aber abgelehnt. 
Als Begründung wurde angeführt, dass ich ja nicht festangestellt bin und mich daher gar nicht intern bewerben darf.
Mich würde mal interessieren, ob diese Begründung rechtens ist.
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#2

Welche Anforderung wurde in der Ausschreibung verlangt? Werden diese erfüllt?
Wenn eine bestimmte Ausbildung zwingende Voraussetzung in der Ausschreibung ist, dann gilt dies und kann nicht durch andere erworbene Kenntnisse ersetzt werden.

"Als Begründung wurde angeführt, dass ich ja nicht festangestellt bin und mich daher gar nicht intern bewerben darf."
Im allgemeinen dürfen sich auch befristete Beschäftigte auf interne Ausschreibungen bewerben.
Hängt davon ab, was genau die Regelung für die interne Ausschreibung ist. Es können ggf. nur Personen mit Dauervertrag bei einer Ausschreibung Zielgruppe sein. Das kann durchaus zulässig sein.
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#3

Müsste das dann nicht auch im Ausschreibungstext stehen?
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#4

Formal reicht, wenn die Teil des Anforderungsprofils ist bzw. objektiv keine Einstellung geplant/möglich ist (die Stelle also durch Umsetzung besetzt werden soll). Im Regelfall ist es geboten dies auch in der Ausschreibung anzugeben.
Aus der fehlenden Angabe folgt aber kein Anspruch dann doch berücksichtigt zu werden. Daneben sind die rechtlichen Möglichkeiten eine Berücksichtigung durchzusetzen sehr eingeschränkt. Man müsste darlegen, dass man in einer Bestenauswahl zwingend die Stelle bekommen müsste.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit gegen unzulässige Anforderungsprofile vorzugehen. Eine Beschränkung auf Personen mit Dauerstellen ist regelmäßig aber nicht zu beanstanden und stellt auch keine unzulässige Benachteiligung von befristeten Beschäftigten da.
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