Im entsprechenden Abschnitt der Entgeltordnung zum TVöD (VKA).
https://www.kommunalforum.de/tvoed_k.php
Teil B Besonderer Teil; XI Beschäftigte in Gesundheitsberufen
Nr. 1. und 2.
Protokollerklärung 2. zu Nr. 1
Protokollerklärung zu Nr. 2
"Protokollerklärung:
Diese Beschäftigten erhalten die Zulage nach den Protokollerklärungen Nrn. 1
und 2 zu Ziffer 1 ebenfalls, wenn alle der Gruppenleiterin oder dem Gruppenleiter
bzw. der Teamleiterin oder dem Teamleiter durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Pflegekräfte Anspruch auf die jeweilige Zulage haben."
Ich würde es so verstehen, dass dann ein Anspruch besteht, wenn die unterstellten Pflegekräfte die Zulage bekommen. Allerdings kenne ich mich in dem Abschnitt des Tarifvertrags nicht aus. Aber man sollte zumindest fragen bzw. auf der Basis schriftlich die Zahlung einfordern und schauen was passiert.