Initiative fordert Modernisierung des Förderauftrags in der Kindertagesbetreuung
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Initiative fordert Modernisierung des Förderauftrags in der Kindertagesbetreuung

komba gewerkschaft unterstützt gemeinsame Initiative zur zeitgemäßen Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII


Kinderrechte stärken, Familien unterstützen, Qualität sichern


Berlin, 02.09.2026. Zahlreiche Verbände, Organisationen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung, darunter die komba gewerkschaft, haben sich zu einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen, um eine Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII anzustoßen. Ziel ist es, die fachlich, gesellschaftlich und kinderrechtlich bereits heute existierenden Anforderungen angemessen in dem bundesgesetzlichen Förderauftrag der Kindertagesbetreuung abzubilden.

Die Initiatoren betonen: Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte, Orte der Inklusion, der sozialen Teilhabe und der frühen Demokratiebildung. Gleichzeitig haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse erheblich weiterentwickelt. Der bestehende gesetzliche Förderauftrag bildet diese Entwicklungen bislang nur unzureichend ab. Die Initiative spricht sich deshalb ausdrücklich dafür aus, die bewährte Trias von Erziehung, Bildung und Betreuung als Grundlage des Förderauftrags beizubehalten, diese jedoch fachlich zu präzisieren und stärker an den Rechten und Bedürfnissen von Kindern auszurichten.

Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Förderauftrages steht das Kind. Die Förderung soll noch deutlicher von den individuellen Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabebedürfnissen, Interessen und Lebenslagen der Kinder ausgehen. Zugleich werden wesentliche Gelingenselemente frühkindlicher Bildung in Form einer Qualitätspräzisierung ausdrücklich gesetzlich verankert. Dazu gehören insbesondere tragfähige pädagogische Beziehungen, die Bedeutung des kindlichen Spiels als zentrales Lernsetting, Partizipation sowie die konsequente Orientierung am Kindeswohl.

Von einer Modernisierung profitieren nicht nur Kinder, sondern auch Familien. Ein zeitgemäßer gesetzlicher Auftrag schafft bundesweit eine klarere fachliche Orientierung für Träger, Einrichtungen und pädagogische Fachkräfte. Er stärkt die Qualität frühkindlicher Bildung und trägt dazu bei, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft oder ihren individuellen Voraussetzungen gute, d. h. bedarfsentsprechende Entwicklungs- und Bildungsbedingungen erhalten. Familien gewinnen dadurch die Sicherheit, dass die Einrichtungen und Angebote der Kindertagesbetreuung ihre Kinder umfassend in ihrer Entwicklung begleiten und fördern.

Die Initiative versteht die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausdrücklich nicht als grundlegende Neuausrichtung des Förderauftrages der Kindertagesbetreuung.

Vielmehr soll der bestehende Förderauftrag an den aktuellen Stand von Wissenschaft, Praxis und Kinderrechten angepasst werden. Ziel ist eine bundesweit einheitlichere und zugleich kindzentrierte Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit der Kindertagesbetreuung. Die unterzeichnenden Verbände laden weitere Organisationen, Träger, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ein, sich der Initiative anzuschließen. Denn eine starke Kindertagesbetreuung braucht einen gesetzlichen Auftrag, der den heutigen Anforderungen gerecht wird und konsequent die Rechte, Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale von Kindern in den Mittelpunkt stellt.







https://komba.de/2026/09/03/initiative-f...betreuung/
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