Inhalt der Ausschreibung
#1

Hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht über den Inhalt der Ausschreibung? Es geht nur um den textlichen Teil und die Aufgabenbeschreibung / Betitelung.

Es ist das Mitbestimmungsgesetz SH anzuwenden.

Meines Erachtens geht es hier nur um eine "Zur Kenntnisnahme".

Wenn nicht, wo steht es?
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