18.01.2024, 13:40
Hallo zusammen,
wir hatten heute in einer Personalratssitzung (LPVG NW) eine Vorlage zwecks Einstellung einer gärtnerischen Hilfskraft, in der sämtliche Eintragungen im Führungszeugnis aufgeführt waren.
Allesamt waren es geringfügige Vergehen: Schwarzfahren, Diebstahl geringwertiger Dinge, Besitz von Betäubungsmitteln.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit solche Fakten in einer Vorlage für den Personalrat erlaubt bzw. notwendig sind, vor allem, wenn die Dienststellenleitung quasi entschieden hat, den Bewerber einzustellen.
Leider finde ich diesbezüglich so gar nichts im LPVG NW bzw. TVöD VKA.
Kann uns da jemand weiterhelfen?
Desweiteren wurde eine Vorlage bezüglicher einer ordentlichen Kündigung übersandt, in der die Beweggründe für die Kündigung durch die Dienststellenleitung dargelegt wurden:
Ermittlung wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen im Internet. Der Mitarbeiter hat den Vorwurf gegenüber seinem Vorgesetzten laut Vorlage eingeräumt.
Auch hier stellen wir uns die Frage, ob die Angabe der Gründe rechtens ist.
U.E. sind die Gründe nur bei der Anhörung vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, vollständig anzugeben, aber nicht bei einer ordentlichen Kündigung.
Sind wir da evtl. auf dem Holzweg?
Für Hinweise, wo wir entsprechend was finden können bzw. sogar entsprechende Fundstellen zu den Themen, wären wir sehr dankbar.
wir hatten heute in einer Personalratssitzung (LPVG NW) eine Vorlage zwecks Einstellung einer gärtnerischen Hilfskraft, in der sämtliche Eintragungen im Führungszeugnis aufgeführt waren.
Allesamt waren es geringfügige Vergehen: Schwarzfahren, Diebstahl geringwertiger Dinge, Besitz von Betäubungsmitteln.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit solche Fakten in einer Vorlage für den Personalrat erlaubt bzw. notwendig sind, vor allem, wenn die Dienststellenleitung quasi entschieden hat, den Bewerber einzustellen.
Leider finde ich diesbezüglich so gar nichts im LPVG NW bzw. TVöD VKA.
Kann uns da jemand weiterhelfen?
Desweiteren wurde eine Vorlage bezüglicher einer ordentlichen Kündigung übersandt, in der die Beweggründe für die Kündigung durch die Dienststellenleitung dargelegt wurden:
Ermittlung wegen sexueller Belästigung einer Minderjährigen im Internet. Der Mitarbeiter hat den Vorwurf gegenüber seinem Vorgesetzten laut Vorlage eingeräumt.
Auch hier stellen wir uns die Frage, ob die Angabe der Gründe rechtens ist.
U.E. sind die Gründe nur bei der Anhörung vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, vollständig anzugeben, aber nicht bei einer ordentlichen Kündigung.
Sind wir da evtl. auf dem Holzweg?
Für Hinweise, wo wir entsprechend was finden können bzw. sogar entsprechende Fundstellen zu den Themen, wären wir sehr dankbar.