Information durch Befragung betroffener Mitarbeiter
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014 Hallo,
im Falle einer geplanten Abmahnung habe ich als Personalrat im betroffenen Sachgebiet die Leiterin nach einer Arbeitsplatzbeschreibung des betroffenen Kollegen gefragt. Daraufhin hat sich der zuständige Fachdienstleiter beschwert, dass ich mich nur an die Dienststelle als Ansprechpartner zu wenden habe. Im Wege der Informationssammlung (kurze Wege) meine ich, dass ich nachfragen durfte. Wie seht Ihr das? (Niedersachsen).
Kollegiale Grüße
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