Info zu Überstunden und Anspruch auf Ausgleich...
#1

Servus!

In der letzten Zeit gibt es mehrere Meldungen wie:

„Geldsegen für Braunschweiger Feuerwehrleute: Rund 330 Beamte der Berufsfeuerwehr Braunschweig können mit einer Nachzahlung rechnen, sagt Stadtsprecher Rainer Keunecke. Im Durchschnitt sollen sie zwischen 30.000 und 40.000 Euro pro Person erhalten. „

oder:

Kiel zahlt Feuerwehr 162.000 Überstunden aus: Kiel (rd.de) – Die Umstellung auf die kürzere EU-weit geltende Wochenarbeitszeit von 48 Stunden führte in Kiel zu über 162.000 Überstunden bei der Feuerwehr. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Überstunden zwischen November 2000 und Juli 2005 auch rückwirkend zu bezahlen sind.“

Grundlage ist ein aktuelles Urteil des BVerwG.

Habt ihr Erfahrungen damit?
Ist es tatsächlich so, dass dies nicht rückwirkend
eingefordert werden kann, wenn man nicht schon
vor ca. 10 Jahren dagegen vorgegangen ist?

Grundlagen:
- Richtlinie 2003/88/EG
- EuGH Aktenzeichen C-429/09
- BVerwG Aktenzeichen: 2 C 32/10
- etc.

Mal gespannt, ob sich damit noch wer beschäftigt hat....

Grüße
Marcus




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