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Über Anordnung und Abbau von Überstunden kann der Dienststellenleiter bestimmen. (Direktionsrecht)
Wer während des Abbaus von Überstunden krank wird, bekommt die Stunden nicht wieder gut geschrieben. Es sei denn in der Dienststelle existiert eine Dienstvereinbarung zu einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD.
Wenn sich ein BM bei diesem heutigen Arbeitnehmermarkt eine derartige, rigide Form der Bevormundung denkt leisten zu können, ist das wirklich traurig und ziemlich realitätsfern.
Ein HVB, der sich immer noch als gottgleiche, unfehlbare Figur aufspielt, verliert über kurz oder lang diejenigen, die er denkt, dirigieren zu müssen.
Es ist peinlich, wie man in Deutschland auch im Jahr 2018 immer noch das Angestellten- Chef- Verhältnis definiert.
Ein Blick auf unsere skandinavischen Nachbarn tut in JEDER Hinsicht gut.
Hier spielt sich niemand auf, nur um zu zeigen wer den Längeren hat...
Der Personalrat war ja bei der Anordnung der Überstunden in der Mitbestimmung.
Sofern der Abbau dieser Stunden zu kompromisslos geregelt wird, sollte der Personalrat dieses zur Kenntnis nehmen, Gespräche führen und ggf. seine Konsequenzen für die Zukunft daraus ziehen. Wenn man so arbeiten muss .......
Also bei uns ist es so, dass angeordnete Überstunden bis zum Ende der nächsten Kalenderwoche abzubauen sind. Angeblich stehe das so im Gesetz und deswegen ist das so. Das heißt, nach der Wahl müssen wir uns aufteilen damit wir Wahlnacharbeiten und Überstundenabbau unter einen Hut bringen.
Schau doch mal in den Tarifvertrag. Ich meine, dass geleistete "Mehrstunden" erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zu "echte Überstunden" werden (bis zum Ende der nächsten Kalenderwoche?).
Dann sind auch tarifliche Zulagen zu gewähren (und zwar ohne Antrag).
Wichtig: Es ist zu unterscheiden zwischen Mehrarbeitsstunden und Überstunden.