Inflationsprämie trotz Statuswechsel?
#1

Moin zusammen,

folgendes Dilemma bezüglich der vergangenen Tarifverhandlungen und Besoldungsrunden:

Ich war bis zum 31.07.2023 Kommunalbeamtin (Landkreis A) und habe zum 01.08.2023 den Arbeitgeber gewechselt (Landkreis B). Ich bin bei Landkreis B jedoch nach dem TVöD angestellt und (noch) nicht verbeamtet. Die Verbeamtung erfolgt wahrscheinlich im Sommer 2024.

Da ich bis Ende Juli noch verbeamtet war, habe ich die damalige Inflationsprämie für die Angestellten nach dem TVöD logischerweise nicht bekommen.

Nun sind die Besoldungsrunden auch vorbei und als Stichtag für den Anspruch auf die Einmalzahlung ist der 09.12.2023.

Auch hier werde ich, bezüglich einer eventuellen Inflationsprämie, leer ausgehen, da ich ja nun Angestellte bin..

Würde man da trotzdem irgendwie einen Anspruch geltend machen können? Ich war schließlich durchgehend im öD beschäftigt und sehe trotzdem von der Prämie weder als Beamtin noch als Angestellte keinen Cent.

Gibt es dazu eine Regelung o.Ä. die ich noch nicht gefunden habe oder gibts da eine Art Schlupfloch?

Freundliche Grüße
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#2

Sie bekommen doch die monatlichen Sonderzahlungen von 220 Euro ab August 2023 bis Februar 2024!
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#3

Moin,

das stimmt wohl aber bei den Einmalzahlungen (Angestellte: 1.240 €, Beamte: voraussichtlich 1.800 €) gehe ich leer aus.

Mit der Summe könnte ich wirklich viel anfangen, deswegen frage ich mich ob es hierfür nicht eine Art Sonderregelung gibt..
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#4

"Mit der Summe könnte ich wirklich viel anfangen, deswegen frage ich mich ob es hierfür nicht eine Art Sonderregelung gibt."
Da entgegen dem Eingangsbeitrag die Besoldungsrunden in den Bundesländern nicht vorbei sind, bleibt noch abzuwarten was für die Beamten geregelt wird. Aber bei solchen Stichtagsregelungen ist es nicht üblich Sonderregelungen für frühere Beamte zu treffen, welche das Beamtenverhältnis beendet haben.
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