Erhalte ich die inflationsprämie trotzdem wenn ich zum 05.06.2023 einen Aufhebungsvertag mache? Habe 23 Jahre im Betrieb gearbeitet. Öffentlicher Dienst, Erzieherin.
Grundsätzlich ja, sofern das Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV Inflationsausgleich aufgeführten Tarifverträge fällt und im Aufhebungsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wird.