Wie sieht es aus, wenn man nach Geburt des Kindes am 28.3.2023 8 Wochen in Mutterschutz ist und dann ein Jahr Elterngeld bezieht ?
Soweit die anderen Voraussetzungen vorliege (z.B. Anwendungsbereich Tarifvertrag) besteht Anspruch auf die Einmalzahlung im Juni, aber kein Anspruch auf die monatlichen Zahlungen ab Juli (soweit vollständig Elternzeit und nicht in Teilzeit gearbeitet wird).