Hallo. Ich befinde mich seit 27.12.2022 im Krankengeld. Habe ich auch einen Anspruch auf die Inflationsprämie?
Soweit das Arbeitsverhältnis unter den TV Inflationsausgleich steht und Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht oder zumindest zum Jahresanfang bestanden hat besteht Anspruch auf die Einmalzahlung im Juni. Für die monatlichen Zahlungen kommt es darauf an bis wann Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht bzw. wann die Arbeitsunfähigkeit endet.