12.08.2026, 17:15
Ist man als Arbeiterin während des Krankengeld Bezugs verpflichtet, eine Einladung zum Gespräch zuzustimmen und teilzunehmen?
Habe zwei KI gefragt und zwei sehr unterschiedliche Antworten erhalten (Nein, Ja).
Des weiteren habe ich ein BAG Urteil (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2.11.2016, 10 AZR 596/15) gefunden, dass eine Weigerung möglich ist und man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Abmahnung) befürchten muss.
Wie ist die fachliche Einschätzung hierzu?
Wie sollte ich als Arbeiterin genau vorgehen?
Danke.
Habe zwei KI gefragt und zwei sehr unterschiedliche Antworten erhalten (Nein, Ja).
Des weiteren habe ich ein BAG Urteil (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2.11.2016, 10 AZR 596/15) gefunden, dass eine Weigerung möglich ist und man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen (z.B. Abmahnung) befürchten muss.
Wie ist die fachliche Einschätzung hierzu?
Wie sollte ich als Arbeiterin genau vorgehen?
Danke.


