Inflationsausgleich bei regelmäßig erheblicher Mehrarbeit
#1

Als Teilzeitangestellter einer kommunalen Musikschule, frage ich mich, wie die Berechnung der Inflationsausgleichsprämie in meinem Fall ausschauen wird.
Ich habe einen Vertrag mit einer Grundarbeitszeit und arbeite aber darüber hinaus seit mindestens 5 Jahren ebenso viel Arbeitszeit obendrauf als Mehrarbeit. Insgesamt komme ich ungefähr auf eine 2/3 Stelle. Das ist also meine tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit.
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Zitieren
#2

Relevant ist die vereinbarte Arbeitszeit.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Teilzeitvertrag, E3, Mehrarbeit verpflichtet
- Abgeltung von Mehrarbeit
- Angeordnete Mehrarbeit an Samstagen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers