02.07.2023, 22:18
Hallo, mich würde interessieren ob ich Anspruch auf den Inflationsausgleich (Einmalzahlung) habe. War bis 31.05. bei einer Gemeindeverwaltung beschäftigt. Bezahlung TVöD. Ab 01.06. habe ich den Arbeitgeber gewechselt, ebenfalls TVöD. Muss mein alter Arbeitgeber mir die Sonderzahlung noch zahlen? Laut Internet ist der Bezugsmonat (Juni) relevant und da hätte ich wahrscheinlich Pech. Kann mir da einer helfen?
Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank im Voraus.