Inflationsausgleich bei Jobwechsel im Juni
#1

Hallo, mich würde interessieren ob ich Anspruch auf den Inflationsausgleich (Einmalzahlung) habe. War bis 31.05. bei einer Gemeindeverwaltung beschäftigt. Bezahlung TVöD. Ab 01.06. habe ich den Arbeitgeber gewechselt, ebenfalls TVöD. Muss mein alter Arbeitgeber mir die Sonderzahlung noch zahlen? Laut Internet ist der Bezugsmonat (Juni) relevant und da hätte ich wahrscheinlich Pech. Kann mir da einer helfen?
Vielen Dank im Voraus.
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#2

Hier im Forum wird durchgängig die Auffassung vertreten, dass in solchen Fällen der alte Arbeitgeber die Sonderzahlung von 1.240 € leisten muss. Es gibt aber wohl Arbeitgeber, die sich dagegen sperren. Ich würde es beim alten Arbeitgeber geltend machen.

https://www.kommunalforum.de/Thread-Ansp...01-06-2023
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