Inflationsausgleich bei Elternzeitende und Wiedereintritt im Mai 2023
#1

Hallo,

habe den Inflationsausgleich (TVÖD Kommune) nicht ausgezahlt bekommen. War bis 06.05.23 in Elternzeit und habe ab 07.05.23 wieder gearbeitet. Ist das rechtens? Zählt das Arbeitsverhältnis am 1.5. dann nicht als aktiv?
Zitieren
#2

Es muss außerdem in der Zeit vom 1.1.-31.5 an mindestens 1 Tag Entgelt gezahlt worden sein. Zum Entgelt zählt auch der Krankengeldzuschuss und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort



Möglicherweise verwandte Themen…

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst