Inflationsausgleich bei Arbeitgeberwechsel
#1

Guten Abend,
ich bin seit 2019 im öffentlichen Dienst angestellt und wechsle zum 16.5. zu einer anderen Stadtverwaltung. Habe ich Anspruch auf die Zahlung im Juni und die monatlichen Zahlungen ab Juli und wenn ja, welcher Arbeitgeber zahlt diese? 
Vielen Dank für eine Antwort.
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#2

Ja, sofern einer der in § 1 TV Inflationsausgleich genannten Tarifverträge zur Anwendung kommt.
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