Arbeitgeberwechsel im September 2023. Arbeitsverhältnis ebenso im öffentlichen Dienst. Bleibt der Anspruch weiterhin bestehen ?
Hinsichtlich der monatlichen Zahlungen kommt es darauf an, ob das neue Arbeitsverhältnis unter die Regelung fällt. Ggf. bestehende Ansprüche beim alten Arbeitgeber für den Zeitraum bis September 23 bleiben vom Wechsel unberührt.