Inflationsausgleich TV-V Versorgungsbetriebe
#1

Guten Abend, ein Freund hat am 01.06 beim neuen Arbeitgeber angefangen. Die 1.200 Euro Inflationsausgleich werde ja nicht bezahlt, aber die monatlichen 220 schon, oder? Der GF meint, er bekomme gar keine monatliche Inflationszahlung, da Arbeitsbeginn nach dem Stichtag Mai. Bitte um Hilfe. Vielen Dank
Zitieren
#2

§ 3 Absatz 1 Satz 3 TV Inflationsausgleich.
Zitieren
#3

Ja, auf die monatlichen Zahlungen besteht ein Anspruch.

https://www.kommunalforum.de/oeffentlich...raemie.php
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Bezug: Entgelttabelle TV-V 2020: Stadtwerke / Versorgungsbetriebe


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers