Inflationsausgleich öD Juni bei Arbeitslosigkeit im Mai
#1

Hallo, ich war bis 30.04.23 im öD (kommunaler Träger), den Mai arbeitslos und zum 01.06.23 wieder öD (freier Träger). So wie es ausschaut geht mir die Einmalzahlung von 1240 Euro verloren. Oder gibt es da ne Sonderregelung. Danke vorab
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#2

Leider hast du keinen Anspruch auf die Zahlung von 1.240 €. Es sei denn, Dein neuer Arbeitgeber lässt da irgendwie mit sich reden (versuchen kann man es).
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