Inflationsausgleich nicht im Juni ausgezahlt
#1

Mein Arbeitgeber zahlt den Inflationsausgleich von 1240 Euro "wahrscheinlich" erst Ende Juli. Grund ist die noch nicht erfolgte Einpflegung in das Abrechnungsprogramm (AKDB).
1. Ist das ein rechtlich einwandfreier Grund?
2. Ist das bei anderen ähnlich?
3. Wie kann das sein - die Berechnungsvorbilder (und Programmierungen) müssten doch aus der Energiepauschale noch vorhanden sein und nur durch eine andere Summe ergänzt werden. Bei pauschalen Netto-Summen ist das ja kein Hexenwerk. Genug Zeit war auch. Ich kenne v.a. weniger verdienende Kollegen, die sich auf sie Zahlung verlassen haben und jetzt auf "vielleicht Juli" vertröstet werden. Noch schlimmer, weil unser Personalrat ohne uns groß zu informieren, eine Vereinbarung über die LOB-Auszahlung von April auf "innerhalb des ersten halben Jahres" geschlossen hat. Nachdem wir schon die letzten 2 Jahre wg "Personalmangel" bis in den August warten mussten. Für viele bedeutet das traurige Ferien.
#2

1. Nein
2. Es gibt auch andere Arbeitgeber die Verträge nicht einhalten. Aber mehrheitlich wird wohl pünktlich gezahlt.
3. Arbeitgeber zeigen damit ihre Wertschätzung... Man sollte sich einen anderen Arbeitgeber suchen.
#3

Wo ist das Problem!!!!
#4

(23.06.2023, 22:49)Gast schrieb:  Wo ist das Problem!!!!

Was würde denn der Arbeitgeber sagen, wenn man eindeutig erklärt mal für einen Monat nicht zur Arbeit zu kommen, weil man gerade den Wecker nicht einstellen kann. 
In einem Arbeitsverhältnis gibt es zwei primäre Pflichten. Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber bezahlt dafür das geschuldete Entgelt. Wenn der Arbeitgeber unfähig ist das Gehalt zu zahlen sollte man schnellstens die Flucht ergreifen. Offensichtlich interessiert er sich nicht für seine Beschäftigten, versucht sich auf dessen Kosten zu bereichern (was man daran erkennen kann, dass er nicht proaktiv Verzugszinsen anbietet) und/oder bedient sich unfähigen Führungspersonals.
#5

Nochmal: Wo ist das Problem?!
#6

(24.06.2023, 09:26)Gast schrieb:  Was würde denn der Arbeitgeber sagen, wenn man eindeutig erklärt mal für einen Monat nicht zur Arbeit zu kommen, weil man gerade den Wecker nicht einstellen kann. 
In einem Arbeitsverhältnis gibt es zwei primäre Pflichten. Der Arbeitnehmer bietet seine Arbeitskraft an und der Arbeitgeber bezahlt dafür das geschuldete Entgelt. Wenn der Arbeitgeber unfähig ist das Gehalt zu zahlen sollte man schnellstens die Flucht ergreifen. Offensichtlich interessiert er sich nicht für seine Beschäftigten, versucht sich auf dessen Kosten zu bereichern (was man daran erkennen kann, dass er nicht proaktiv Verzugszinsen anbietet) und/oder bedient sich unfähigen Führungspersonals.

Sie sollten sich wirklich einen anderen Arbeitgeber suchen. Ich kann mir auch vorstellen, dass ihr Arbeitgeber und Ihre KollegInnen nicht unglücklich sind, wenn Ihre Suche nach einem neuen Arbeitgeber von Erfolg gekrönt ist. 
Ihre Personalabteilung wird Ihnen bestimmt auch ein tolles Arbeitszeugnis ausstellen…
#7

Mein Arbeitgeber ist in der Lage Gehälter rechtzeitig zu zahlen.
Das Problem ist, dass es im öffentlichen Dienst viele Arbeitnehmer gibt, die sich vom Arbeitgeber so behandeln lassen. Dann finden sich sogar noch Beschäftigte, die solche Arbeitgeber verteidigen.
Thema geschlossen




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