In der unbezahlten Elternzeit bei Wiederanfang
#1

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe unbezahlte Elternzeit. Nun meine Frage: Steigen die Stufen trotz unbezahlter Elternzeit (4 Jahre)? Bei Wiederanfang? 

Danke im Voraus 
RA
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#2

Nein, warum auch!
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#3

Danke !
Wollte nur wissen ob es mitzählt.
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