IT - Höhergruppierung von 9b nach EG 10
#1

Meine Stelle wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 jetzt rückwirkend nach EG10 bewertet. Ich befand mich am 01.01.2017 in EG 9b Stufe 5. Zum 01.10.2019 hätte ich in Stufe 6 gewechselt.
Laut Mitteilung wurde ich jetzt zum 01.01.2017 der EG 10 Stufe 4 zugeordnet.
Nach Rückfrage warum Stufe 4 wurde mir erklärt, dass für den Bereich IT keine 9c mehr vereinbart wurde, und darum bei der Stufenzuordnung direkt das Entgelt der Stufe 4 zählt.
Ich bekomme jetzt den Garantiebetrag. Lt. Entgelttabelle würde ich in 9b Stufe 6 ab Oktober 132 Euro mehr bekommen als Eg10 Stufe 4.
In die nächste Stufe wechsele ich offiziell erst zum 01.01.21. Was steht mir ab dem 01.10. zu? Oder habe ich durch die „Beförderung“ jetzt mehr als 1 Jahr lang
weniger Einkommen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen. Vielen Dank.
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#2

Es fehlt an einer tariflichen Regelung die E9c bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Höhergruppierung nicht zu berücksichtigen. Als solches halte ich die Stufenzuordnung für falsch. Du solltest schriftlich die Bezahlung der Stufe 5 ab 1.1.2017 einfordern. Du kannst dich auch wegbewerben.
Falls man zum Ergebnis kommt, dass die Stufenzuordnung korrekt wäre, kommt es ggf. zu Einkommensverlusten durch Höhergruppierung. Deshalb war es ja auf Antrag.
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