Hinfälligkeit eines Auflösungsvertrages???
#1

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben derzeit ein Problem, an dem wir mit sehr heißer Nadel herumstricken. Es geht um eine Kollegin, die unlängst mit der Dienststellenleitung einen Auflösungsvertrag abgeschlossen hat. Ihr Arbeitsverhältnis würde demnach Ende Januar 2012 enden. Als sie die Entscheidung traf, das AV auflösen, wußte sie jedoch selber nicht, dass sie zu dem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen ist. Klingt etwas unwirklich, ist aber tatsächlich so. Ob Ihr es glaub oder nicht, so etwas gibt es auch heute noch. Sie hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun käme sie verständlicherweise gerne wieder aus der Sache heraus, da die Auflösung des AV für sie, gerade ob der Tatsache, dass sie schwanger ist, erhebliche soziale Nachteile mit sich bringt. Die Gewerkschaft ist wenig hilfreich gewesen. Die sagen immer nur, dass sie lediglich Mitglieder rechtlich vertreten und nur denen Individualrechtsschutz gewähren. Von dort empfahl man nur die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht. Ganz toll! Wir sind in der Grundsatzfrage also kein Stück weiter gekommen. Ist es überhaupt möglich, in diesem Fall einen Auflösungsvertrag für hinfällig zu erklären, weil man zum Zeitpunkte des Abschlusses selbst in Unkenntnis der Schwangerschaft war? Hätte sie das gewußt, hätte sie eine entsprechende Willenserklärung niemals abgegeben. Wir sind für alle Tipps von Euch sehr dankbar. Schöne Feiertage und einen Guten Rutsch: Haegar
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#2

Wieso sollte der Hinfällig sein? Sie wollte ihn ja. Wenn der Arbeitgeber nicht mit einer Rücknahme einverstanden ist, läuft da nichts.
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#3

Guten Morgen,

dass die Gewerkschaft mauert, weil die Kollegin anscheinend kein Mitglied ist, ist doch normal und richtig.

Zum Problem, ich würde auch die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen. M.E. handelt es sich hier aber weniger um ein arbeitsrechtliches
Problem als vielmehr um ein privatrechtliches.
Es wurde ein Vertrag abgeschlossen, obwohl die Vertragsparteien von einer entscheidenden Tatsache keine Kenntnis hatten.
Ob das reicht nach BGB die Aufhebung des Vertrages (Treu und Glauben, Willensmangel ?) zu fordern, wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden müssen.

Gruß
smokie
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#4

Sorry, aber ich sehe überhaupt keine Chance aus der Aufhebung des Vertrages herauszukommen, da ja gerade die Arbeitnehmerin den Willen erklärt hat, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Arbeitsrechtlich sehe ich nur eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Einer Rücknahme des Aufhebungsvertrages ist meiner Meinung nach nicht möglich.
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#5

Vielen Dank, Leute:-) Ja, aus der Nummer kommt sie nicht mehr raus. Da können wir auch nicht helfen. Das ganze ist ziemlich abgefahren. Am allergröbsten derzeit ist die Tatsache, dass definitiv eine Schwangerschaft vorliegt (sieht man ganz deutlich), die Kollegin dies aber vehement abstreitet. Es kann nicht sein, was nicht sein darf?! Wir hoffen alle, dass sie nicht gänzlich im totalen, sozialen Abseits endet. Wünsche Euch einen guten Rutsch und ein gesundes, sowie arbeitsmäßig erträgliches neues Jahr 2012 Icon_cool Haegar
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