Herabstufung bei Höhergruppierung?
#1

Ich war als Erzieherin nach tvöd Sue 8a in Stufe 4 eingeteilt. Die Stufe 5 hätte ich regulär im September 20 erreicht. Einen Monat vorher, also im August 20 habe ich die Leitung des Kindergartens übernommen und wurde entsprechend höhergruppiert. Allerdings muss ich nun nochmals die komplette Stufe 4 neu durchlaufen. Klar, das ist ärgerlich, da es sich ja lediglich um einen Monat bis erreichen der 5. Stufe handelt - zumal im August ohnehin nur Urlaubszeit war. Der Träger war nicht bereit seinen Handlungs-Spielraum so weit zu nutzen, dass man den Vertrag einfach erst ab September hätte laufen lassen. Dann wäre ich auch bei Höhergruppierung in die Stufe 5 gekommen. 
Soweit, so ungut. 
Nun nach zwei Jahren bewährter Leitungstätigkeit habe ich eine Verkürzung der Stufenlaufzeit angesprochen und folgende Antwort bekommen.

Da ich keine ausdrückliche Qualifizierung zur Leitung mitgebracht habe, hätte ich eigentlich innerhalb der Höhergruppierung nochmal ganz von vorne auf Stufe 1 beginnen müssen. Es sei einzig der Kulanz des Träges zuzuschreiben, dass ich in der Stufe 4 bleiben konnte.  
Von dieser Praxis, einer Rückstufung auf die unterste Stufe bei Höhergruppierung habe ich bisher noch nichts gelesen und gehört. Wäre diese Vorgehensweise tatsächlich rechtlich haltbar gewesen?
 Ich habe nicht den Träger oder Arbeitgeber gewechselt.
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#2

Soweit es eine Höhergruppierung und keine Einstellung ist, wäre die Aussage des Arbeitgebers unzutreffend. Es bestand Anspruch auf die Stufe 4. Nur wenn gerade zu dem Zeitpunkt ein befristeter Vertrag ausgelaufen wäre und dann ein neuer Vertrag für die Leitungsposition geschlossen worden wäre, hätte nur Anspruch auf Stufe 1 bestanden. (Dann hätte man aber über die Anerkennung förderlicher Berufserfahrung verhandeln können.)

Man sollte überlegen sich einen kompetenteren oder ehrlicheren Arbeitgeber zu suchen. Die Chance eine Leitungsstelle mit Einstellung in Stufe 5 zu bekommen sollte nicht so schlecht sein, falls man räumlich etwas flexibel ist.
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#3

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Information zum Auslaufen eines befristeten Vertrags ist für mich sehr hilfreich. Den Gedankengang meiner Vorgesetzten kann ich nun zumindest nachvollziehen und das ist wichtig für weitere Verhandlungen und meine Argumentation. Ich hatte und habe allerdings einen unbefristeten Vertrag und 12 Jahre Berufserfahrung als Erzieherin.
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#4

Antragstellung der Höhergruppierung mit 27 Jahren Berufserfahrung
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