Hauswirtschaftskraft
#1

Hallo,
wir sind ein freier Träger und betreiben einen Kindergarten. Bisher haben wir nicht nach Tarif bezahlt, wollen dies aber nun tun.
Für die Erzieher werden wir den TVÖD SuE anwenden, können wir diesen auch für unsere Hauswirtschaftskraft anwenden? Sie ist eine ungelernte Kraft, aber seit 8 Jahren mit im Team. Ich würde S3 ansetzen. Oder müssen wir da einen ganz anderen TVÖD nehmen?
Danke!
Zitieren
#2

Eine Eingruppierung in die S3 wäre unzutreffend. Eine Bezahlung nach S3 könnte grundsätzlich arbeitsvertraglich vereinbart werden. Dabei wären ggf. Auflagen des Zuwendungsgebers zu beachten. Hinsichtlich der Eingruppierung der Hauswirtschaftskraft käme es auf die Aufgaben an. Der TVöD SuE ist kein eigenständiger Tarifvertrag. Die Regelungen zum SuE sind Teil der normalen Regelungen und finden sich in der durchgeschriebenden Fassung TVöD-V.
Zitieren
#3

Danke : )
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers