Hauptamtlicher Feuerwehrgerätewart NRW
#1

Ist die Eingruppierung in die EG 6 als hauptamtlicher Feuerwehrgerätewart mit der Ausbildung (Gruppenführer, Gerätewart, Atemschutzgerätewart für Grundüberholungen berechtigt, Drehleitermaschinist, Ausbilder in der Feuerwehr und zahlreichen Herstellerausbildungen), 20 Jahren Berufserfahrung in den Werkstätten und im Einsatzdienst in NRW gerechtfertigt?
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