Habe ich ein Recht auf Eingruppierung in S11b
#1

Hallo, habe ich ein Recht auf eingruppierung in S11b, obwohl ich keinen akademichen Abschluss habe, aber trotzdem als Schulsozialarbeiterin, Sozialarbeiterin, Familienhelferin in einem Familienbüro einer kommune arbeite?
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Im TVöD ist die Eingruppierung dafür erstmal S8b
Fallgruppe 3 dort "Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung"

Für eine Eingruppierung in die S11b muss entweder die formale Qualifikation vorliegen oder die Erfüllung der Voraussetzung des sonstigen Beschäftigten. "sowie sonstige Beschäftigte, die auf
grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Allgemeine Erläuterungen zum "sonstigen Beschäftigten (nicht spezifisch für den Bereich SuE) finden sich z.B. hier
https://bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Die Hürde ist recht hoch und nur schwer gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. Bei sehr langer entsprechender Tätigkeit möglichst in verschiedenen Tätigkeiten wäre es ggf. auch gerichtlich durchsetzbar. Letztlich wäre aufzuzeigen wie die Kenntnisse erlangt wurden.
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#3

"sowie sonstige Beschäftigte, die auf
grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

..aber das tu ich doch, oder? Also ich habe genau den Tätigkeitsbereich wie meine Vorgängerin und die gleichen Stellenbeschreibung.Und sie wurde in einer S11b eingruppiert und ich nur in eine S8b
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#4

Nein, was unstrittig vorliegt ist die Tätigkeit (das erfüllt Fallgruppe 3 der S8b). Der verlinkte Text erläutert die weitergehenden Anforderungen.
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