Hallo, habe ich ein Recht auf eingruppierung in S11b, obwohl ich keinen akademichen Abschluss habe, aber trotzdem als Schulsozialarbeiterin, Sozialarbeiterin, Familienhelferin in einem Familienbüro einer kommune arbeite?
"sowie sonstige Beschäftigte, die auf
grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
..aber das tu ich doch, oder? Also ich habe genau den Tätigkeitsbereich wie meine Vorgängerin und die gleichen Stellenbeschreibung.Und sie wurde in einer S11b eingruppiert und ich nur in eine S8b
Nein, was unstrittig vorliegt ist die Tätigkeit (das erfüllt Fallgruppe 3 der S8b). Der verlinkte Text erläutert die weitergehenden Anforderungen.