Einstufung Abschluss in Wirtschaftspädagogik im sozialen Bereich s8b vs s11b
#1

Hallo liebe Alle, 

folgender Sachverhalt. Ich arbeite in einem Projekt, welches Suchtprävention betreibt. Dort wurde ich nach meinem Bachelorabschluss mit einer S8 eingestellt und arbeite in einem Team, in dem jeder außer ich eine s11 bekommt, mit der Begründung, dass die anderen Mitarbeitenden dort eine staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*innen haben. Die Tätigkeiten sind vollkommen die gleichen, ich bringe durch meine Berufserfahrung und durch mein parallel laufendes Masterstudium bisweilen sogar deutlich mehr Fachexpertise mit, als die andere Mitarbeitende. Mir scheint es ungerechtfertigt, dass man bei gleicher Tätigkeit und gleichem Abschlussniveau (alle haben eine Bachelor), zumal mein Bachelor ein pädagogischer ist, hier eine derart differente Bezahlung stattfindet. 

Ich bin um eine Einordnung des Sachverhaltes dankbar. 

Danke : *
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#2

In S 11b werden Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und - soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen - mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger
Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, eingruppiert.
Ob du hier ein sonstiger Beschäftigter im Sinne des Tarifrechts bist, ist so nicht zu beurteilen.
Es gibt aber hier eine gute Lektüre zu dieser Probematik
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downl...cationFile&v=6

Daraus ist zu erkennen, dass es sehr schwer ist, als sonstiger Beschäftigter anerkannt zu werden.
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#3

Vielen Dank, für die Lektüre. Diese suggeriert mir, dass ich mich zumindest in der hauseigenen Gewerkschaft einmal beraten lassen sollte. Danke für den Link!
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