Höherwertige Tätigkeiten -> Anspruch?
#1

Mahlzeit zusammen, ich hätte mal eine Frage zur Eingruppierung.

Ich bin gelernte VFA. Also eigentlich berechtigt für Stellen bis EG 9a im Bereich TVöD/VKA.

Nun sehe ich aber immer wieder (sehr kurz befristete) Stellen mit einer EG 9c, wo jedoch die Ausbildung ausreichend ist.

Wie sieht es da mit der Tätigkeit nach Ende der befristeten Stelle aus? Kann man sich damit dann auf eine Ausschreibung mit einer EG 9c bewerben (obwohl ja üblicherweise ein Bachelor oder A II vorausgesetzt wird), weil man die Tätigkeit ja bereits ausgeführt hat?
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#2

Bei befristeten Stellen greift die Prüfungspflicht nicht, von daher ist da alles möglich.
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#3

Es greift als Voraussetzung das, was in der Ausschreibung verlangt wird. Wenn dort ein Studium oder A II verlangt wird braucht man sowas.
Davon zu unterscheiden sind dann ggf. noch die Regelungen für die Eingruppierung.
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