Höherwertige Tätigkeit
#1

Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Ich bin aktuell in 9a, Stufe 4 eingruppiert und wurde zum 01.05 diesen Jahres auf eine 9b Stelle umgesetzt. Da ich den Angestelltenlehrgang noch nicht absolviert habe, wurde ich nach 8 Bezirkstarifvertrag dazu verpflichtet und erhalte bis zur Beendigung des Lehrgangs eine Zulage. Nun meine Frage, was die Stufenlaufzeit betrifft. Beginnt meine Stufenlaufzeit ab Mai neu, da zu diesem Zeitpunkt mir die Stelle übertragen wurde oder läuft sie weiterhin und ich würde wie geplant im Juni 2026 in die Stufe 5 aufrücken? Ich weiß, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit von vorne beginnt, dies ist aber nicht der Fall, da ich den Lehrgang noch nicht habe. Oder greift hier § 14 TVöD?
Vielen Dank
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#2

"Beginnt meine Stufenlaufzeit ab Mai neu, da zu diesem Zeitpunkt mir die Stelle übertragen wurde oder läuft sie weiterhin und ich würde wie geplant im Juni 2026 in die Stufe 5 aufrücken?"
Erstmal läuft die Stufenlaufzeit in der E9a weiter. Bei bestehen des Angestelltenlehrgangs würdest du aber so gestellt werden, als wäre die Höhergruppierung im Mai erfolgt. Dann startet also die Stufenlaufzeit neu. Siehe dazu Vorbemerkungen 7 zur Entgeltordnung.
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