Höherwertige Tätigkeit
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit einem Jahr in einer Kommune angestellt und arbeite vom ersten Tag an in einer höherwertigen Tätigkeit als für die ich eingestellt worden bin.
Auf Grund von Krankheitsfällen führe ich dauerhaft diese höherwertigen Tätigkeit aus auf Grund meiner fachlichen Ausbildung und Berufserfahrung.

Jetzt möchte die Personalabteilung ein Gespräch führen und hatte mir schon mündlich zugesagt, dass ich offiziell auf die von mir ausgeübte Tätigkeit versetzt werde.
Durch die Blume hat man schon durchklingen lassen, dass man aber nicht mehr Gehalt zahlen würde, obwohl es eine höherwertige Tätigkeit ist.

Es handelt sich um den TVÖD VKA, eingruppiert in Stufe 9b Stufe 5 und die höherwertigen Tätigkeit ist mit Stufe 10 vergeben.

Welche Möglichkeit habe ich oder was kann ich machen um das Gespräch für mich in einen positiven Verlauf zu bekommen?

Danke euch für die Rückmeldung
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#2

Du bist sicher, dass es Aufgaben sind, die insgesamt zur E10 führen?

Ist strittig, dass sie übertragen sind und wenn übertragen, befristet/dauerhaft?

Wenn Aufgaben vom Arbeitgeber nach E10 vorübergehend übertragen wurden, besteht Anspruch auf eine entsprechende Zulage (soweit Voraussetzungen in der Person erfüllt). Dann macht man die Bezahlung schriftlich geltend und ggf. erhebt man Klage vorm Arbeitsgericht.
Ähnlich bei dauerhafter Übertragung.
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#3

Es wurden die Aufgaben übergeben, da ich von meiner Qualifikation und meinem Fachwissen diese Tätigkeit ausführen kann.
Jetzt soll ich eben dauerhaft diese Stelle besetzen, die mit E10 eingruppiert ist.

Die Person, die vorher auf der Stelle saß und auch die Tätigkeit ausgeübt hat, wurde auch mit E 10 bezahlt.
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#4

(23.03.2023, 12:50)Gast schrieb:  Es wurden die Aufgaben übergeben, da ich von meiner Qualifikation und meinem Fachwissen diese Tätigkeit ausführen kann.
Jetzt soll ich eben dauerhaft diese Stelle besetzen, die mit E10 eingruppiert ist.

Die Person die vorher auf der Stelle saß und auch die Tätigkeit ausgeübt hat, wurde auch mit E 10 bezahlt.
Das erlaubt keine Einschätzung, ob Aufgaben die zu einer Eingruppierung in der E10 führen, übertragen werden sollen.
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#5

Stellen sind für Tarifbeschäftigte irrelevant. Es werden auch keine Stellen eingruppiert, sondern Tarifbeschäftigte sind nach den ihnen dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Wie Dein Vorgänger eingruppiert war, ist für Dich irrelevant.
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#6

Hallo

schau dir mal §13 TVÖD an.

Gruß Uwe
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